Samstag, Dezember 31, 2005

Sala Hewe ya `06 Pîroz be

Xwîşk, Bira û Hevalên gelek hêja,

Weke em hemî jî dizanin, ev sal weke hemi salên din hindî dibe zutir derbaz bû. Carna jî em dibêjin sal gelek zîka dibûrin. Ez jî gelek caran wisa dibîn im.

Jibona van salên bi me re derbaz dibin, divê em dîsa jî xwe bi her awayî bi salan re beşdar bikin û pişta xwe nedinê.
Jin hin mirovan re derbazbûna salê pir girînge û ji hin kesan re jî weke hemî rojên dî ne.

Eger ev cîhan anjî dinya ya me hemîyan be, ji bilî mirov û xelkên bindest, divê em jî bêjin;

Sala hewe, hemî xelk, miletên bindest û ya gelê Kurd ji dil û can pîroz be, di kar û barê hewe de her serfirazî, serkefrin, aştî û azadî dixwaz im.

Hun û malbatên xwe her di xêr û xweşîyê de bin.

Gelekî sipas

Hejaro

Amnesty International

Pressemitteilungai zum Internationalen Tag der MenschenrechteKluft zwischen Realpolitik und Menschenrechts-Anspruch wirdgrößer!Berlin, 8. Dezember 2004 - "Die Schere zwischen einemmenschenrechtsorientierten Anspruch und einer Realpolitik, dieMenschenrechte ignoriert, hat sich in Rechtsstaaten weitergeöffnet", bilanziert die Generalsekretärin von amnestyinternational Deutschland (ai), Barbara Lochbihler, zumdiesjährigeninternationalen Tag der Menschenrechte. "Lippenbekenntnisse, denenkeine Taten folgen, bewahren niemanden vor Folter, verhindern nicht,dass Menschenrechtsverteidiger schikaniert, bedroht und getötetwerden und schützen Frauen in bewaffneten Konflikten nicht vorMassenvergewaltigungen."Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten war 2004 einer derArbeitsschwerpunkte von ai. Die Menschenrechtsorganisation hathierzu Berichte u.a. zum Sudan, Kolumbien und der DR Kongovorgelegt. "Massenvergewaltigungen werden als Kriegswaffeangeordnet, stillschweigend geduldet oder offen toleriert. Wirhoffen sehr, dass der Internationale Strafgerichtshof diebeispiellosen Massenvergewaltigungen in der DR Kongo ausdrücklichals Tatbestand in seine erste Anklage aufnimmt."Folter ist in diesem Jahr gerade in Rechtsstaaten ein beunruhigendaktuelles Thema: "Wenn Rechtsstaaten Folter zulassen, verabschiedenwir uns von einer der wichtigsten menschenrechtlichenErrungenschaften: dem absoluten Folterverbot. Die Folterfälle inAbuGhraib haben zu Recht Entsetzen ausgelöst. In Deutschland habenim 'Fall Daschner' besorgniserregend viele Vertreter aus Politik undJustiz das Vorgehen des ehemaligen FrankfurterPolizeivizepräsidenten als rechtmäßig bezeichnet. Dem gilt esenergisch entgegenzutreten."In der Türkei wird weiterhin in Polizeigewahrsam gefoltert. Frauenwerden sexuell misshandelt. Die Meinungsfreiheit bleibteingeschränkt. "Es hat eine Reihe von Reformen gegeben, die wirbegrüßen", sagte Lochbihler. "Doch die Umsetzung lässt bishermehrals zu wünschen übrig. Die Reformen werden vor allem dannErfolghaben, wenn der alte Militär-, Polizei- und Justizapparatreformiertund stärker kontrolliert wird. Die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen bietet eine Chance, dieMenschenrechtssituation in der Türkei nachhaltig zu verbessern.DieVerhandlungen müssen 'ergebnisoffen' geführt werden. DieBundesregierung muss die Umsetzung wichtiger Gesetzesreformen nunmit allen Kräften unterstützen und kritisch begleiten."Der Internationale Tag der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948von den Vereinten Nationen eingeführt, als die Generalversammlungdie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedete.Nach dem Nationalsozialismus sollte es nie mehr der Willkür einerRegierung zugestanden werden, die Würde eines Menschenabzuerkennen.Seither ist der 10. Dezember weltweit den Menschenrechten gewidmet.Für ai ist die AEMR die Grundlage ihrer Arbeit. Informationen zuaktuellen Arbeitsschwerpunkten finden Sie unter www.amnesty.de.__Für Nachfragen und Interviewwünsche wenden Sie sich bitte andie ai-Pressestelle, Meike Zoega oder Dawid D. Bartelt, Tel. 030 - 420248-306, Email: presse@amnesty.de.Das Statement der ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihleranlässlichder Pressekonferenz zum 'Internationalen Tag der Menschenrechte' am8. Dezember 2004 finden Sie unter:http://www.amnesty.de/download/20041208.pdfLesen Sie den heute erschienen Bericht zu Frauen in bewaffnetenKonflikten:"Lives blown apart: Crimes against women in times of conflict"http://web.amnesty.org/library/Index/ENGACT770752004Zurück Druckversionamnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.,53108 BonnTelefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00E-mail:info@amnesty.de

Frieden

Menschenrechte und Frieden

Es gibt keinen Weg zum Frieden, der Frieden ist der Weg ( M.Gandi )Allgemeine Erklärung der MenschenrechteAlle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten.Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und zum Schutz der Menschenrechte jedes einzelnen. Dieses Bekenntnis erwächst aus der Charta der Vereinten Nationen, die den Glauben der Völker an die Grundrechte des Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen Persönlichkeit bekräftigt.In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermassen Anspruch hat.Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit, diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen.Artikel 1Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.Artikel 2Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.Artikel 3Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.